Direktfinanzierungen
Direktfinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen
Darlehen für kommunalnahe Unternehmen und soziale Organisationen.
- Finanzierung von Investitionsmaßnahmen
- Besicherung durch Bürgschaft
- Günstiger Zinssatz
Was wird gefördert?
Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen wird i.d.R. von einer hessischen Gebietskörperschaft eine Bürgschaft gestellt. Grundsätzlich förderfähig sind alle Investitionen im öffentlichen Interesse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen und soziale Organisationen, die im öffentlichen Interesse in Hessen investieren.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Finanzierungen sind banküblich, i.d.R. durch Bürgschaft einer hessischen Gebietskörperschaft zu besichern.
Wie sind die Konditionen?
Die Kredite sind nicht subventioniert. Der Zinssatz liegt am unteren Rand des jeweils aktuellen Kapitalmarktniveaus.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail, Fax oder Brief mit folgenden Angaben:
- Kreditbetrag
- Angabe des Investitionszweckes/ Verwendungszweckes
- Auszahlungstermin
- Zinsbindungsdauer
- Tilgungsart (Raten, Annuität, Festdarlehen) und ggf. anfänglicher Tilgungssatz
- Gewünschte Leistungstermine für Zins und Tilgung
- Datum Angebotsabgabe durch die WIBank
- Besicherung
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers (i.d.R. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre)
- Gesellschaftsvertrag / Satzung
- ggf. Gutachten zur beihilferechtlichen Beurteilung der Bürgschaft bzw. der Betrauungsakt bei 100 Prozent-Bürgschaften
Weg zur Förderung
Formloser Antrag per E-Mail, Fax oder Brief an die WIBank.