Digitales Hessen
Förderung nach der Strategie Digitales Hessen
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
In Kooperation mit:
Neuanträge können aktuell nicht gestellt werden. Für grundsätzliche Beratungen zum Förderprodukt steht das Technologie-Team zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Die Strategie Digitales Hessen zielt darauf ab, die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen, um die Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes zu verbessern. Gleichzeitig besteht die Chance mittels der Digitalisierung Ressourcenverbrauch und wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu entkoppeln. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Gesellschaft.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe
- Einrichtungen der technisch-wissenschaftlichen beziehungsweise -wirtschaftlichen Infrastruktur
- Unternehmen mit Betriebssitz in Hessen, die gemeinsam mit mindestens einem anderen Unternehmen mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen oder einer Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur für Forschung und Entwicklung ein Vorhaben zur Entwicklung oder Demonstration eines innovativen Produkts oder Verfahrens oder einer technologieorientierten Dienstleistung durchführen (Verbundforschung)
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen zum Beispiel Unternehmen, Verbände, Vereine oder Kammern
- andere Projektträger
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
- Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.
- Förderfähig sind F + E + I – Vorhaben gemäß der beihilferechtlichen Bestimmungen (Art. 25-29 VO (EU) 651/2014 (AGVO) oder DE-minimis-Verordnung).
- Die vergaberechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.
Der Förderung liegen zugrunde:
- Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung v. 08.12.2016 (StAnz.52/2016) Teil I; Teil II Nr. 1,
- Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C198/1)
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EU) 651/2014 (AGVO), Kapitel 1, Kapitel 3 Abschnitt 4 Art. 25-29
- Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO) und Anlage 2/3 zu § 44(ANBest-P/GK)
- Vergabevorschriften
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Neuanträge können aktuell nicht gestellt werden.
Downloads
Weg zur Förderung
Antrag stellen bei der WIBank.
WIBank prüft die Fördervorraussetzungen.
WIBank erteilt ggf. die Förderzusage.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Digitalisierung
069 9132-7474
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
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