Digitale Dorflinde
Öffentliche WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen
- WLAN-Förderung
- Förderung für die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots
- Verbesserung der WLAN-Infrastruktur
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.
Ziel der Förderung ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften.
- Privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Sie müssen die nachfolgenden Voraussetzungen der „Einrichtung des öffentlichen Rechts“ nach der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG erfüllen:
- Demnach können private Träger zu den Konditionen öffentlicher Träger gefördert werden, wenn sie alle nachfolgenden Merkmale erfüllen:
- Sie wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen,
- sie besitzen Rechtspersönlichkeit und
- sie werden überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert oder unterstehen hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht dieser Gebietskörperschaften oder Einrichtungen, oder sie haben ein Verwaltungs-, Leitungs-, beziehungsweise Aufsichtsorgan, das mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Für die Ersteinrichtung eines WLAN-Hotspots werden durchschnittlich bis zu 1.500 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen.
- Pro Kommune werden maximal bis zu 40 WLAN-Hotspots und damit bis zu 60.000 Euro der zuwendungsfähigen Ersteinrichtungsausgaben übernommen.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots (initiale Infrastrukturausgaben), welche einmalig für die gesamte Dauer der Zweckbindung anfallen.
Folgende Ausgaben können insbesondere gefördert werden:
- Einmalige Ausgaben der WLAN-Infrastruktur und des Internetzugangs (insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung, Verkabelung mit Stromzuführung, Ausgaben für die Breitbandzuführung, Bereitstellung, Installation, und Hardware, und sonstige einmalig anfallende Ausgaben).
Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen WLAN-Hotspots sind nicht Gegenstand der Förderung. Eigenleistungen können ebenfalls nicht gefördert werden. Bereits geförderte Standorte dürfen auch nach dem Ablauf der Zweckbindung nicht nochmal gefördert werden.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.
Rechtsgrundlagen sind
- die Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom 26.10.2021 (StAnz. 45/2021 S. 1402ff), in der jeweils gültigen Fassung
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist über das Kundenportal der WIBank unter https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/home zu stellen.
Eine Anleitung dazu findet sich unter den Downloads bzw. klicken Sie hier.
Hinweis: Wenn Sie eine Förderung über den Rahmenvertrag der ekom21 beziehen möchten, dann wenden Sie sich bitte vor der Antragstellung zwingend an den Rahmenvertragspartner zwecks Angebotserstellung. Den Rahmenvertragspartner erreichen Sie unter www.hessen-wlan.de.
Bei Rückfragen zum Kundenportal erreichen Sie unser Support Team per Mail Support.Kundenportal@wibank.de oder telefonisch unter der Hotline-Nummer 069 9132-6299.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Markus Yohannes
Kontakt
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