DIGI-Zuschuss
Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen
Förderung von KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit
- Förderung bei der digitalen Transformation von Produktionsprozessen
- Förderung bei der digitalen Transformation von Arbeitsprozessen
- Förderung bei der Verbesserung der IT-Sicherheit
In Kooperation mit:
Die Förderperiode 2024 im Digi-Zuschuss Hessen ist abgeschlossen.
Die im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel für den DIGI-Zuschuss wurden durch den Call am 01.07.2024 bereits vollständig belegt, sodass in diesem Jahr kein weiterer Call stattfinden wird.
Alle aktuell vorliegenden und im Call vom 01.07.2024 nicht zum Zuge gekommenen Bewerbungen werden zum Jahresende gelöscht. Interessierte Unternehmen müssen sich in 2025 erneut um eine Antragstellung bewerben.
Wann der erste Call für den Digi-Zuschuss im Jahr 2025 stattfinden wird und das Bewerbungsfenster sich wieder öffnet, erfahren Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Sollten Sie fachliche Fragen zu Ihrem Digitalisierungsvorhaben haben, empfehlen wir Ihnen vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder dem RKW Hessen aufzunehmen.
Einen Überblick über den Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen und zahlreiche nützliche Tipps und Handlungsempfehlungen bekommen Sie mit dem Digitalisierungs-Check Hessen. Dieser steht als kostenloses Online-Beratungstool zur Verfügung.
Hinweis: Der Verwendungsnachweis für Ihre geförderte Maßnahme ist über unser Kundenportal einzureichen. In der o.a. Anleitung wird auch die Einreichung des Verwendungsnachweises erläutert.
Was wird gefördert?
Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, können keine weiteren Förderanträge stellen.
Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.
Der Förderung liegen zugrunde:
- Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 13.12.2016 (StAnz.52/2016, S. 1686) in der jeweils gültigen Fassung; zuletzt geändert am 16.03.2018 (StAnz. 14/2018, S. 446)
- Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO), VV zu § 44 LHO, Anlage 2 zur VV zu § 44 (ANBest-P),
- Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (EU-Amtsblatt. L 352 vom 24. Dezember 2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020, Amtsblatt der EU Nr. L 215/3 vom 7. Juli 2020).
Downloads
Weg zur Förderung
Online anmelden und Antragsunterlagen downloaden.
Antrag bei der WIBank stellen (innerhalb der vorgegebenen Frist).
WIBank prüft und erteilt ggf. eine Förderzusage
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
DIGI-Zuschuss
069 9132-7474
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
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