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08.02.2016
Wohnraumförderung mit KIP
Das Kommunalinvestitionsprogramm – Programmteil Wohnraum dient der Schaffung und Modernisierung von bezahlbarem und zur dauerhaften Fremdvermietung geeignetem Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen. Der Wohnraum kann auch zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Kommunen kann darüber hinaus der Erwerb von Nichtwohngebäuden mit dem Ziel der dauerhaften Nutzung als Wohnraum, mitfinanziert werden. Darlehen werden nur bereitgestellt, wenn mindestens vier Wohneinheiten betroffen sind bzw. geschaffen werden. Die Mitfinanzierung von Flüchtlingserstunterkünften und Wohncontainern ist nicht möglich.
Die WIBank gewährt vom Land Hessen verbürgte Ratentilgungsdarlehen mit bis zu 30 Jahren Laufzeit und einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren. Das Land Hessen übernimmt für die erste Zinsfestschreibung von 15 Jahren die Zinsen in voller Höhe. Dafür unterliegen die geförderten Wohnungen einer 15-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung.
Beim Neubau von Wohnraum ist die Darlehenshöhe von den Baukosten unabhängig pauschaliert. Sie liegt in Abhängigkeit vom Grundstückspreis je m² zwischen 1.300 Euro und 2.000 Euro je m² angemessener Wohnfläche. Die Wohnfläche ist nach der Wohnflächenverordnung zu berechnen. Für rollstuhlgerechte oder barrierefreie Wohnungen sowie Baumaßnahmen mit Passivhausstandard können Zuschläge gewährt werden.
Bei Maßnahmen im vorhandenen Gebäudebestand ist das Gesamtdarlehen auf höchstens 85 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten begrenzt. Die Bauherrschaft hat eine angemessene Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten zu erbringen. Handelt es sich bei der Bauherrschaft um eine Kommune, können bis zu 100 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten gefördert und auf die Eigenleistung kann verzichtet werden.
Bauvorhaben, die gefördert werden sollen, sind mit einer verbindlichen Erklärung über
- die beabsichtigte Miethöhe je m² Wohnfläche
- sowie einer Bestätigung der Gemeinde über den örtlichen Bedarf an Wohnraum sowie die vorgesehenen Einstiegsmiete
über die zuständige Wohnraumförderungsstelle beim Land Hessen anzumelden. Um eine zügige Umsetzung von Maßnahmen zu ermöglichen und gleichzeitig Mittel für Maßnahmen bereit zu halten, die noch nicht konkret benannt werden können, werden die Darlehen in mehreren Tranchen bereit gestellt.
Mit dem Vorhaben muss nach dem 01.07.2015 und bis zum 31.12.2018 begonnen werden.
Das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium entscheidet unter Berücksichtigung der vom Magistrat oder Kreisausschuss vorgeschlagenen Prioritäten und im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Förderung.
Nach Bestätigung über die Mittelreservierung hat die Bauherrschaft unverzüglich einen förmlichen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle einzureichen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, leitet diese den vollständigen Antrag an die WIBank weiter.
Details zur Förderung finden Sie in der
Richtlinie KIP WohnraumAnsprechpartner bei der WIBank:
Name | Telefonnummer | |
Frank Müller | 069 9132 2565 | Frank.Mueller@wibank.de |
Stefan Renz | 069 9132 2221 | Stefan.Renz@wibank.de |
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Claudia Ungeheuer
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