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04.09.2020

Weitere Hilfen für hessische Start-ups und KMU

  • Land stellt zusätzlich 50 Mio. Euro Beteiligungskapital bereit
  • Außerdem noch 61 Mio. Euro aus Fondsmitteln mit Landesbeteiligung verfügbar
  • Bundesmittel aus „Start-up-Schutzschild“ fließen nach Hessen

Um Corona-bedingten Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken und die wirtschaftlichen Folgen der Krise bei Unternehmen abzufedern, sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Hilfsmaßnahmen, wie z.B. Zuschüsse, Direktdarlehen oder Bürgschaftsausweitungen auf den Weg gebracht worden. Diese Hilfsangebote für Unternehmen wurden weiter aufgestockt: So stehen in Hessen über den Fonds Hessen Kapital I GmbH 20 Mio. Euro und über Hessen Kapital II GmbH 30 Mio. Euro zusätzliches Beteiligungskapital zur Verfügung. Diese zusätzlich vom Land bereitgestellten Mittel sollen insbesondere hessischen Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Krise helfen. „Nach den ersten Corona-Hilfen in Form von Überbrückungs- und Liquiditätshilfen und den erweiterten Kreditprogrammen, folgt nun die logische Erweiterung über eigenkapitalstärkende Maßnahmen. So hilft Hessen, Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern“, sagen Hessens Wirtschafsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg.

Vor allem junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen fürchten vielfach um ihre Existenz. Durch die aktuelle Krise benötigen sie Eigenkapital, um den Fortbestand ihres Unternehmens zu sichern. „Hier setzen wir an. Start-ups sind Innovationstreiber und enorm wichtig für die Entwicklung erfolgreicher Geschäftsmodelle und Unternehmen der Zukunft. Mit dem bereitgestellten Beteiligungskapital unterstützen wir die Unternehmen, die dringend Eigenkapital benötigen, damit sie ihr Wachstumspotenzial weiter entfalten können. So leisten wir in diesen schwierigen Zeiten einen weiteren Beitrag zur Stärkung der hessischen Gründer- und Unternehmenslandschaft“, sagt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Stille und offene Beteiligungen

Die Liquiditätsbeteiligungen für beide Fonds können sowohl in Form von stillen als auch offenen Beteiligungen erfolgen, wobei der Gesamtumfang der Zuwendungen 800.000 Euro pro Unternehmen nicht überschreiten darf. Antragsberechtigt sind bereits gegründete Unternehmen gemäß gültiger EU-Definition mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen. Während für den Fonds Hessen Kapital I Unternehmen mit bis maximal 249 Mitarbeitenden und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz oder weniger als 43 Mio. Euro Bilanzsumme antragsberechtigt sind, zielt Hessen Kapital II auf Unternehmen, die diese Kriterien nicht vollständig erfüllen. Wichtig ist, dass die Beteiligung in erster Linie der Bereitstellung von Liquidität im Rahmen der Corona-Krise dient.

Neben der Aufstockung für Hessen Kapital I und Hessen Kapital II stehen hessischen Unternehmen über die breite Palette an Beteiligungsfonds der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH noch rund 61 Mio. Euro bestehender Mittel zur Verfügung.

Start-up Initiative des Bundes

Die WIBank steht in intensiven Gesprächen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Umsetzung des „Start-up-Schutzschildes (Säule 2)“ des Bundes in Hessen. Dieser zielt darauf ab, Start-ups und kleinere Mittelstandsunternehmen, die trotz wettbewerbsfähigem Geschäftsmodell durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, weitere Unterstützung anbieten zu können.

Die Beteiligungsfonds werden von der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BM H) verwaltet. Diese ist eine Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen-Thüringen, der WIBank wirtschaftlich zugeordnet und in die Wirtschaftsförderung des Landes Hessen integriert.

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