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07.01.2025

Unterstützung für Hessens Unternehmen in schwierigen Zeiten: Förderprodukt „Kapital für Kleinunternehmen“ geht in die Verlängerung

Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen können auch künftig vom Kapital für Kleinunternehmen (KfK) profitieren. Das Land Hessen hat zusammen mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Verlängerung des Programms bis vorerst 31.12.2026 mit einer erwähnenswerten Modifikation beschlossen: Das Nachrangdarlehen wird künftig als Ratentilgungsdarlehen mit einem verbindlichen Tilgungsfreijahr und sechs anschließenden Tilgungsjahren mit gleichbleibender monatlicher Tilgung ausgereicht. Die Laufzeit von 7 Jahren bleibt unverändert. Besonders attraktiv macht das Produkt die Nachrangigkeit, die für das jeweilige Unternehmen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals erleichtert.

Verbesserte Finanzierungsstruktur

Das Kapital für Kleinunternehmen verbessert die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation kleiner Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Euro. Über die Hausbank, bei der auch die Antragstellung erfolgt, stellt die WIBank ein Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 25.000 Euro bis maximal 150.000 Euro zur Verfügung. Die Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von mindestens der Hälfte des beantragten Nachrangdarlehensbetrages bereit. 

Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweckbindung im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung, aber auch für Investitionen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ebenfalls eine Finanzierung im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.wibank.de/kfk.

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