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07.06.2022
Steigende Immobilienzinsen: Hessen-Darlehen der WIBank attraktive Alternative
Kredite zur Finanzierung von Wohneigentum werden auch in Hessen wieder teurer. Der rasante Anstieg der Darlehenszinsen für Immobilienfinanzierungen liegt im allgemein steigenden Zinsniveau begründet. Auch die massive Steigerung der Inflationsrate ist ein Treiber dieser Entwicklung. Experten gehen davon aus, dass sich auch die Europäische Zentralbank bei ihrer nächsten Zinsentscheidung im Juni erstmals seit Jahren von ihrer Nullzins-Politik verabschieden wird.
Der Traum vom Eigenheim lässt sich für viele junge Familien und Menschen mit geringem bis mittleren Einkommen damit nun noch schwerer erfüllen. Das Land Hessen hält über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eine Förderung für selbst genutztes Wohneigentum bereit, der dem Bedarf begegnet. Das „Hessen-Darlehen Neubau“ unterstützt den Neubau einer selbstgenutzten Immobilie oder den Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum, während das „Hessen-Darlehen Bestandserwerb“ den Kauf einer Bestandsimmobilie fördert.
„Unser Ziel ist, dass jede und jeder in Hessen eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden kann. Darum stellen wir Rekordmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung und unterstützen auch diejenigen, die einen Verdienst unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen haben und Eigentum erwerben wollen“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Al-Wazir.
„Wir unterstützen das Land Hessen dabei, Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu schaffen. Unsere Aufgabe als Förderbank des Landes ist es, die entsprechenden Förderangebote so zu gestalten, dass sie auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und für die Menschen in Hessen attraktiv sind“, sagte Gottfried Milde, Sprecher der WIBank-Geschäftsleitung.
Beide Förderprodukte bieten mit Blick auf die aktuelle Marktsituation attraktive Konditionen: Die WIBank gewährt ein Darlehen von bis zu 125.000 Euro, wobei für Passivhäuser ein Zuschlag von 20.000 Euro möglich und die Höhe bei Neubauten vom Grundstückswert abhängig ist. Der Sollzins beträgt 0,60 Prozent, die anfängliche Tilgung 3,00 Prozent und die Zinsbindung ist auf 20 Jahre gesichert. Eine hohe Flexibilität entsteht durch die Möglichkeit, individuelle Sonderzahlungen leisten zu können. Dank der nachrangigen Grundbuch-Eintragung der Grundschuld für das vollständige Darlehen kann ein geringerer Darlehenszinssatz bei der Hausbank für die restliche Finanzierung Anwendung finden. Erforderlich ist ein Eigenkapital von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten.
„Mit dem nachrangigen Darlehen sichern wir genau den Teil der Finanzierung ab, den Hausbanken wegen eines höheren Risikos ablehnen oder nur gegen höhere Zinsen übernehmen“, so Al-Wazir. Gerade in Zeiten wieder steigender Marktzinsen, seien die Darlehen des Landes eine wichtige Unterstützung beim Erwerb eines Eigenheims.
Um zu gewährleisten, dass die Förderung auch dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird, spielt die Höhe des bereinigten Einkommens bei der Antragstellung eine große Rolle. Bei einem Vier-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze zwischen 58.638,00 und 59.938,00 Euro, was einem Jahreseinkommen von zwischen 84.750,00 und 86.625,00 Euro brutto entsprechen kann. Das maßgebliche Jahreseinkommen wird gemäß dem HWoFG individuell berechnet. Hierbei werden Abzüge von Werbungskosten, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Abzüge der gesetzlichen Rentenversicherung mitberücksichtigt. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle vor Ort.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, sowie zum Förderrechner, anhand dessen Sie direkt erfahren, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt, finden Sie unter https://www.wibank.de/eigenheim.
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Claudia Ungeheuer
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