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20.06.2017
Neues Förderangebot für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Mit Beschluss vom 08. Dezember 2016 wurden die Grundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um einen weiteren Grundsatz im Kontext der integrierten Entwicklung ländlicher Räume erweitert: Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
Daher werden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, veränderter Lebensgewohnheiten, fehlender Fachkräfte und altersbedingter Unternehmensaufgaben Anreize geschaffen, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung von Kleinstunternehmen in den Bereichen Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen.
Nähere Auskünfte erteilen die für die „Ländliche Entwicklung“ zuständigen Fach- und Förderbehörden. Hier finden Sie die
Liste der Landratsämter
Die Antragsfrist läuft bis 1. September 2017.
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Claudia Ungeheuer
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