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31.07.2020

Mehr Liquiditätshilfe für hessische Unternehmen

Nach wie vor kämpfen viele Unternehmen in Hessen mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Zur Bewältigung der anhaltend schwierigen finanziellen Lage soll Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt werden.

So haben das Hessische Ministerium der Finanzen und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Konditionen des auf die Corona-Effekte abzielenden Förderprodukts Liquiditätshilfe für hessische KMU nochmals verbessert: Der Darlehenshöchstbetrag wird ab dem 1. August 2020 von 200.000 auf 500.000 Euro angehoben. Die gewährten Darlehen fallen künftig unter die „Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, wodurch sich für die begünstigten Unternehmen weitere Förder-Spielräume unter den bestehenden Beilhilfe-Regelungen ergeben. 

Mit der Liquiditätshilfe für hessische KMU können seit 26. März 2020 über die Hausbank Nachrangdarlehen ab 5.000 Euro beantragt werden. Die Hausbank ist verpflichtet, ein Darlehen in Höhe von mindestens 20 Prozent des Nachrangdarlehens als Ko-Finanzierung auszureichen. Bis heute wurden 97 Anträge gestellt und 10,5 Mio. Euro bewilligt.

Das Nachrangdarlehen richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen. Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation dienen und den Unternehmen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen. 

Die Darlehenslaufzeit beträgt entweder zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent p.a. nominal. 

Weitere Informationen zu den Konditionen finden Sie hier.

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