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25.11.2021

Hessen-Mikroliquidität wird verlängert

„Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten wir mit Hessen-Mikroliquidität vielen kleinen Unternehmen und Freiberuflern schnell und wirksam helfen – und zwar bereits zu einem Zeitpunkt, als die Überbrückungshilfen des Bundes noch nicht beantragt werden konnten.“ Bisher sind rund 8.600 Anträge für das Mikrodarlehensprogramm bewilligt und eine Summe von knapp 250 Mio. Euro ausgezahlt worden.

Unbürokratische Hilfe weiterhin benötigt

„Aktuell stehen viele kleine und mittlere Betriebe erneut vor einem wirtschaftlich schwierigen Winter. Unbürokratische Hilfe wird also weiterhin dringend benötigt. Mit dem Darlehensprogramm und den sehr günstigen Konditionen halten wir ein gutes Angebot aufrecht und hoffen, dass betroffene Betriebe die kommenden Wochen und Monate besser überbrücken können“, sagten Al-Wazir und Boddenberg.

Die vom Bund angekündigte Verlängerung der „Überbrückungshilfe III plus“, der „Neustarthilfe plus“ sowie der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes begrüßten Al-Wazir und Boddenberg ausdrücklich: „Die Wirtschaft hat sich in den vergangenen Monaten in vielen Branchen erfreulich schnell erholen können. Dass dies möglich war, lag auch an den Hilfsprogrammen und Unterstützungsleistungen von Bund und Land. Darum ist es richtig, die Laufzeit der beiden Programme zu verlängern.“ In Hessen sind seit Beginn der ersten Hilfsprogramme insgesamt rund 4,5 Mrd. Euro an Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ausgezahlt worden.

Das Programm Hessen-Mikroliquidität soll korrespondierend zur Verlängerung der „Überbrückungshilfe III plus“ im Rahmen der vom Haushaltsausschuss bereits genehmigten Mittel zunächst bis zum 31. März 2022 verlängert werden. „Wenn es notwendig sein sollte, werden wir dies mit Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers auch über den 31. März des kommenden Jahres hinaus tun, damit so viele hessische Unternehmen wie möglich die Auswirkungen der Corona-Pandemie überstehen. Allerdings gehört zur Wahrheit leider auch, dass die Verlängerung der Hilfen nicht nötig und die erneuten wirtschaftlichen Schäden durch die jetzige vierte Welle der Corona-Pandemie hätten verhindert werden können, wenn alle, die sich impfen lassen können dies auch getan hätten. Wer sich impfen lässt schützt nicht nur sich selbst und andere gesundheitlich, sondern hilft auch dabei, die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Pandemie endlich zu beenden“, so Al-Wazir und Boddenberg.

Infos Hessen-Mikroliquidität

  • Selbstständige und Freiberufler in Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten können im Programm Hessen-Mikroliquidität Direktdarlehen zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro erhalten.
  • Bei einer Darlehenslaufzeit von 7 Jahren sind zwei Jahre tilgungsfrei. Außerplanmäßige Tilgungen sind kostenfrei möglich.
  • Ein Verzicht auf Rückzahlungen von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme kann ausgesprochen werden, wenn insbesondere die wirtschaftliche Situation der betroffenen Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie dies erfordert.
  • Das Programm wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen verwaltet, dort werden auch die Anträge gestellt.
  • Hessen-Mikroliquidität war wegen der hohen Nachfrage im Juni bis Ende 2021 verlängert worden.


Auf der Website des Hessischen Wirtschaftsministeriums finden Sie die vollständige Mitteilung.

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