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07.02.2024
Förderung für Kreative: HESSEN serious GAME startet vierten Aufruf
Bis zum 02.04.2024 können kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer der Computer- und Videospielbranche Förderanträge für das Programm HESSEN serious GAME für die Konzeption, Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen, insbesondere Serious Games, stellen. Das Programm wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum umgesetzt und richtet sich an Kreative mit Sitz in Hessen.
Mit der Förderung werden Spieleentwicklerinnen und Spieleentwickler, Spieleproduzentinnen und Spieleproduzenten bei der Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, unterstützt. Als Serious Game gilt ein Computer- oder Videospiel, das neben dem Spielen als reine Freizeitbeschäftigung erstrebenswerten Zielen wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Bildung und Chancengleichheit, Gesundheitsförderung und Katastrophenschutz, Personalrekrutierung und Stadtplanung dient.
„HESSEN serious GAME ist ein besonderes Programm, das Kreativität und Kunst mit Technologie und gezielter Ansprache der Spielenden vereint und ebenso spielerisch wie niedrigschwellig wichtige Themen unserer Zeit wie Bildung, Klimaschutz oder Nachhaltigkeit fokussiert. Daher freue ich mich, dass wir einen neuen Aufruf starten können, denn Kreative sind der WIBank wichtig“, so Dr. Ursula Vossen (Kreativwirtschaftsbeauftragte der WIBank).
Die Zuwendung wird nach Entscheidung einer Fachjury als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung ist auf 50.000 Euro begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro betragen.
Der Aufruf sowie die Unterlagen für die Antragsstellung sind bei der WIBank als zuständiger Bewilligungsbehörde unter: WIBank abrufbar.
Die Einreichfrist läuft bis zum 02.04.2024.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Claudia Ungeheuer
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