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20.01.2021

Direktdarlehen der WIBank ab Anfang Februar wieder beantragbar

Zunehmende Sorgen, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Virus-Mutationen, haben die Politik zu einer Verlängerung und Verschärfung der Corona-Maßnahmen gezwungen, worunter vor allem auch die Wirtschaft und der Einzelhandel massiv leiden. Aus diesem Grund hat das Hessische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Verlängerung des Hilfsprogramms Hessen-Mikroliquidität bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. Hierzu werden vom Land Hessen 150 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Das Direktdarlehen der WIBank richtet sich speziell an Kleinunternehmen, die auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Aktuell arbeitet die WIBank unter Hochdruck an der technischen Umsetzung der Verlängerung.  Neue Anträge können dann voraussichtlich ab Anfang Februar wieder gestellt werden. Auf Basis der bis Jahresende gemachten Programmerfahrungen, wird es künftig Verbesserungen und einige Neuerungen geben: Zum Beispiel wird der Finanzierungszeitraum erweitert, um sich so noch mehr am Liquiditätsbedarf der Unternehmerinnen und Unternehmer orientieren zu können. Auch die für die Ermittlung des Liquiditätsbedarfs notwendige Berechnung wurde vereinfacht. Außerdem müssen bei der Antragstellung künftig durch eine im Sinne des § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugte Person bestätigte Nachweise über die bisherige Geschäftstätigkeit eingereicht werden.

Über alle weiteren Anpassungen sowie den genauen Zeitpunkt des neuen Programmstarts geben wir schnellstmöglich hier Auskunft.

Die Hessen-Mikroliquidität kann von hessischen Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbständige, der direkt bei der WIBank beantragt werden kann. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet.

Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr.

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Claudia Ungeheuer

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