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22.03.2022
Corona-Unterstützung: Hessisches Liquiditätshilfeprogramm und Direktdarlehen der WIBank werden verlängert
Sowohl das über die Hausbanken zu beantragende Programm „Liquiditätshilfe für hessische KMU“ als auch das Direktdarlehen der WIBank „Hessen-Mikroliquidität“ können über den 31. März 2022 hinaus beantragt werden. Das Hessische Finanzministerium hat gemeinsam mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die erneute Verlängerung der Hilfsprogramme bis zum 30. Juni 2022 beschlossen.
„Die hessische Wirtschaft ist weiter auf Erholungskurs, es werden wieder gute Geschäfte gemacht. Das ist aber nicht in allen Branchen so: Etwa in der Gastronomie, Hotellerie, im Tourismus oder im Handel spüren viele Betriebe in ihren Auftragsbüchern noch immer die Folgen der Corona-Pandemie. Diesen Unternehmen verschaffen wir mit den zwei Darlehensprogrammen schnelle Liquidität, damit sie ihr Geschäft weiterführen und Arbeitsplätze erhalten können. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, denen wir finanziell unter die Arme greifen, sind eine wichtige Stütze der hessischen Wirtschaft“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg zur Verlängerung von „Hessen-Mikroliquidität“ und der „Liquiditätshilfe für hessische KMU“.
„Es freut uns, dass wir in schwierigen Zeiten für Unternehmerinnen und Unternehmer in Hessen weiterhin als verlässlicher Partner präsent sind“, so Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank- Geschäftsleitung.
Die bisherigen Programm-Bedingungen der Liquiditätshilfe für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen bleiben unverändert:
• Laufzeiten von 5 Jahren monatlich tilgend und 2 Jahren endfällig
• Nachrangdarlehen in Höhe von 5.000 bis 500.000 Euro, für das vom Endkreditnehmer keine Sicherheiten gestellt werden müssen
• Die Hausbank hat zusätzlich ein Darlehen in Höhe von mindestens 20 % des Nachrangdarlehens als Ko-Finanzierung auszureichen
• Kunden, die das Programm bereits in Anspruch genommen haben, können bis zum aktuellen Höchstbetrag von 500.000 Euro einen weiteren Antrag stellen
• Zinssatz aktuell bei 1,40 % p.a. nominal (2 Jahre) oder 1,80 % p.a. nominal (5 Jahre)
• Zusagen werden nach positiver Prüfung innerhalb weniger Tage erteilt
Auch die Konditionen für die Hessen-Mikroliquidität, die sich an hessische Soloselbstständige und Kleinunternehmen bis maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten richtet, bleiben bestehen:
• zwei tilgungsfreie Jahre bei einer siebenjährigen Laufzeit
• keine banküblichen Sicherheiten erforderlich
• Direktdarlehen in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro
• Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit von 0,75% p.a.
• Zusagen werden nach positiver Prüfung innerhalb weniger Tage erteilt
Die Liquiditätshilfe für hessische KMU und die Hessen-Mikroliquidität sind die ersten Corona-Hilfsprogramme, die das Land Hessen und die WIBank bereits im März bzw. April 2020 auf die Beine gestellt haben, um auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geratene hessische Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen.
Bislang hat die WIBank insgesamt 20,2 Mio. Euro Liquiditätshilfe und 253,3 Mio. Euro Hessen-Mikroliquidität bewilligt.
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Claudia Ungeheuer
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