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03.01.2022

Corona-Unterstützung: Hessische Liquiditätshilfen bis 500.000 Euro gehen erneut in die Verlängerung

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen können auch über den 31. Dezember 2021 hinaus die Liquiditätshilfe für hessische KMU beantragen. Das Hessische Finanzministerium hat gemeinsam mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die erneute Verlängerung des Hilfsprogramms bis zum 31. März 2022 beschlossen.

„Die Liquiditätshilfe bietet Unternehmen eine weitere Unterstützungsoption, um die anhaltend angespannte Coronalage zu bewältigen. Dies entspricht auch dem Selbstverständnis der WIBank, in jeder Lage für die hessischen Unternehmerinnen und Unternehmer da zu sein“, so Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.

„Mit diesem Programm alleine konnten wir 137, vor allem kleinen Unternehmen mit rund 20 Millionen Euro durch die andauernde Krise helfen. Diese angenommene und wirksame Hilfe steht daher neben dem Programm Hessen-Mikroliquidität als weiterer Baustein den kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen über den Jahreswechsel hinaus zur Verfügung“, sagten Finanzminister Michael Boddenberg und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Gerade in der aktuellen Situation ist die weitere Unterstützung hessischer Unternehmerinnen und Unternehmer zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen anlässlich der Corona-Krise hilfreich. Dabei können sie weiterhin auf das Land zählen.“

Aktuell wurden insgesamt 20,2 Mio. Euro Liquiditätshilfe für hessische KMU bewilligt, wobei in den Main-Kinzig-Kreis, die Stadt Frankfurt und in die Landeshauptstadt Wiesbaden die meisten Mittel flossen. Generell ist der Antragstellendenkreis für die Liquiditätshilfe sehr heterogen. Rund 35 Prozent der Antragstellenden kommen aus den drei Branchen Gastronomie, Einzelhandel, Großhandel sowie wirtschaftliche Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen. Auch die Größe der antragstellenden Betriebe variiert sehr und reicht von einem bis hin zu mehr als 50 Mitarbeitenden. So haben 71 Prozent der geförderten Firmen 1-20 Beschäftigte, während 29 Prozent mehr als 20 Menschen beschäftigen. Die durchschnittliche Antragssumme liegt bei 147.400 Euro.

Die Liquiditätshilfe für hessische KMU ist das erste hessische Corona-Hilfsprogramm, das Unternehmerinnen und Unternehmer seit Beginn der Pandemie beantragen konnten, um durch die Corona-Krise bedingte Liquiditätsengpässe aufzufangen. Dafür kann über die Hausbank ein Nachrangdarlehen in Höhe von 5.000 bis 500.000 Euro beantragt werden. Die Hausbank ist verpflichtet, ein Darlehen in Höhe von mindestens 20 Prozent des Nachrangdarlehens als frei strukturierbare Ko-Finanzierung auszureichen. Die Fördermittel sollen der Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation dienen und den Unternehmen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen. Die Darlehenslaufzeit beträgt entweder zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren.

Weitere Informationen zur Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen finden Sie hier.

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