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27.03.2019
Bewerbungsstart für den Hessischen Gründerpreis 2019
Auch in diesem Jahr zeichnet der Hessische Gründerpreis Unternehmertum und Gründergeist in vier Kategorien aus: innovative Geschäftsidee, gesellschaftliche Verantwortung, Gründung aus der Hochschule und zukunftsfähige Nachfolge.
„Die bisherige Kategorie für mutige Gründungen heißt jetzt zukunftsfähige Nachfolge. Laut einer aktuellen KfW-Studie suchen fast 230.000 mittelständische Unternehmen in Deutschland bis Ende 2020 einen Nachfolger, davon haben über 40 Prozent noch keine Überlegungen zu ihrem Fortbestand. Das gefährdet Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft. Einige Preisträger der Vergangenheit haben aber gezeigt, dass man auch aus einem bestehenden Unternehmen ein tolles, innovatives und neues Unternehmen machen kann, “ erläutert Elisabeth Neumann, Projektleiterin Hessischer Gründerpreis, die neue Kategorie.
Ebenfalls neu ist, dass der Hessische Gründerpreis vorschlagsberechtigt ist für den Deutschen Gründerpreis, d.h. passende Bewerber werden für die erste Runde in diesem Wettbewerb nominiert. Zwei Neuerungen aus dem letzten Jahr werden beibehalten: Die Preisträger gewinnen einen professionellen Unternehmensfilm und die Kategorie „Gründung aus der Hochschule“ wird fortgeführt.
In den vergangenen 16 Jahren haben sich fast 1200 Unternehmen um den Hessischen Gründerpreis beworben, 138 wurden mit ihm ausgezeichnet. Von den Preisträgern sind rund 90 Prozent noch am Markt.
Jetzt bewerben unter: https://hessischer-gruenderpreis.de/mitmachen. Die Bewerbungsfrist endet am 06.06.2019.
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Claudia Ungeheuer
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