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08.04.2020
Abgabetermin für den „Gemeinsamen Antrag“
In den letzten Tagen war der Presse zu entnehmen, dass die Europäische Kommission für Italien einer Verlängerung des Abgabetermins, aufgrund der aktuellen Pandemie, zugestimmt hat. In Deutschland und damit auch in Hessen wird es jedoch keine Verlängerung des Antragstermins geben. Es bleibt bei dem Abgabetermin 15. Mai 2020.
Für eine fristgerechte Antragsabgabe stehen trotz derzeitigem Kontaktverbot vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Mit der Antragssoftware HELENA besteht die Möglichkeit, die Antragsdaten elektronisch per E-Mail oder auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick oder CD/DVD) ohne unmittelbaren Kundenkontakt einzureichen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle beim Landrat des Landkreises oder dem RP Darmstadt, Dezernat Weinbau und erfragen Sie die dort präferierte Vorgehensweise, soweit Sie diese noch nicht der örtlichen Presse oder einem Newsletter entnehmen konnten.
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Claudia Ungeheuer
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