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01.03.2018

Ab sofort noch attraktivere Förderung von Innovation und Umweltschutz

Für kleine und mittlere Firmen in Hessen besteht ab dem 1. Februar 2018 die Möglichkeit, die Förderprogramme PIUS-Invest (Zuschuss) und Innovationskredit Hessen zu kombinieren und dabei von der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts befreit zu bleiben. In Zukunft können so Investitionsvorhaben zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in gewerblichen Unternehmen im Rahmen von Prozess- und/ oder Organisationsinnovationen zum einen mit einem öffentlichen Zuschuss von bis zu 30 Prozent, maximal jedoch mit 500.000 Euro anteilig gefördert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit dem Innovationskredit Hessen die verbleibenden förderfähigen Ausgaben bis zu 100 Prozent zu finanzieren.

Kommt für gewerbliche Unternehmen eine Kombination beider Förderprogramme in Betracht,  sind  zwei getrennte Anträge zu stellen: Für PIUS-Invest bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und für den Innovationskredit Hessen bei der jeweiligen Hausbank des Unternehmens. Um den Antragsstellungsprozess für Kunden und Hausbanken so schlank und einfach wie möglich zu halten, steht die WIBank allen Beteiligten als zentraler Ansprechpartner unterstützend zur Seite. Sowohl für Antragsteller als auch für die Hausbanken sollen sich durch die Kombinationsmöglichkeit Synergien im Bearbeitungsverfahren ergeben. Sind z.B. die Voraussetzungen für eine Zuschussförderung im Rahmen von PIUS-Invest gegeben, so ist in der Regel  gleichzeitig mindestens ein Innovationskriterium, das für die Bewilligung des Innovationskredits Hessen maßgeblich ist, erfüllt.

Durch die Kombination von PIUS-Invest mit dem Innovationskredit Hessen eröffnen sich neue Potenziale für die Förderung von besonders umweltbewussten und innovativen KMUs in Hessen. 

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Claudia Ungeheuer

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