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19.09.2024

„Das Hessengeld ist da“

Ministerpräsident Boris Rhein hat gemeinsam mit Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz das digitale Antragsformular für das neue Hessengeld freigeschaltet. Damit können ab sofort Anträge zum neuen Förderinstrument für Eigenheim-Käufer gestellt werden. Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant. „Das Hessengeld ist da. Die Landesregierung hat damit ein zentrales Versprechen aus dem Sofortprogramm 11+1 für Hessen schnell umgesetzt“, sagte Rhein am Donnerstag in Wiesbaden und fügte hinzu: „Politik ist nur dann glaubwürdig, wenn wir tun, was wir sagen – und wenn wir umsetzen, was wir versprechen. Das ist entscheidend für das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie.“ 

Rhein lobte das Hessengeld als Ausdruck der neuen Realpolitik in Hessen. „Mit diesem Förderinstrument rückt der Traum vom Eigenheim für viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem für Familien, ein Stück näher“, sagte der Regierungschef und äußerte weiter: „Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das auch angesichts steigender Baukosten, höherer Zinsen und der Belastungen durch die Grunderwerbsteuer erfüllbar bleiben muss. Der Traum vom eigenen Heim darf nicht an zu hohen Nebenkosten scheitern. Das Hessengeld leistet einen entscheidenden Beitrag, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und die Mitte der Gesellschaft zu stärken.“

„Mit dem Hessengeld unterstützt die Landesregierung Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss“, sagte Finanzminister Lorz und fügte hinzu: „Wer Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag ab dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, kann jetzt zuerst den Fördercheck durchlaufen. Für ihn sind nur wenige Angaben nötig, um zu klären, ob man grundsätzlich für das Hessengeld in Frage kommen kann. Besteht man den Fördercheck, erhält man wenige Tage nach Prüfung eine E-Mail mit der Einladung, den Antrag für das Hessengeld zu stellen. Alles läuft digital und so unbürokratisch wie möglich – denn wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. An das Hessengeld kommt man schnell, einfach und digital. Und wir haben vorgesorgt: Für alle Hessengeld-Empfänger ist genug Geld vorhanden, ein Windhundprinzip ist bei der Antragstellung nicht notwendig“. 

Mit der Einführung des Hessengelds werden Hessinnen und Hessen künftig hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Sie wird sowohl für den Neubau als auch für den Kauf einer bestehenden Immobilie gezahlt. Das schließt auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftlich getragene Bauprojekte ein, bei denen die Beteiligten gemeinsam ihr erstes selbstgenutztes Eigenheim erwerben. Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe gewährt, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden.

Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Der Sprecher der Geschäftsführung der WIBank, Gottfried Milde, sagte: „Seit unserem Bestehen gehört die Umsetzung der förderpolitischen Ziele unserer Landesregierung zu den zentralen Aufgaben der WIBank. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei seit Jahren auf der Bereitstellung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Es freut uns sehr, dass wir neben dem erfolgreichen, zinsgünstigen Hessen-Darlehen nun mit dem Hessengeld ein weiteres, attraktives Förderprogramm für den Erwerb eines Eigenheims bereitstellen können.“ 

Weitere Infos finden Sie hier und hier www.hessengeld.hessen.de und hier WIBank.

 

 

 

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