Förderbank für Hessen
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08.11.2021
Neues Förderprogramm zur Finanzierung von mobilen Luftreinigungsgeräten geht an den Start
Kommunale hessische Schulträger sowie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Hessen können bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) seit dem 1. November 2021 Zuschüsse zur Finanzierung von Luftreinigungsgeräten beantragen. Gefördert werden Kauf, Miete und Leasing von Geräten für Einrichtungen, in denen Kinder unter zwölf Jahren beschult und betreut werden. Für das neue Programm steht in Hessen ein Fördermittelkontingent von rund 22 Millionen Euro bereit. Der Bund ist mit knapp 15 Millionen Euro daran beteiligt. Kinderbetreuung und Präsenzunterricht sollen durch geeigneten Infektionsschutz so aufrechterhalten werden. Das gilt vor allem für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit und in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren, denen aktuell noch kein Impfangebot gemacht werden kann. Genau hierauf zielt das neue Förderprogramm ab.
Mit maximal 3.750 Euro pro Gerät werden die Neuanschaffung und Wartung mobiler Luftreinigungsgeräte im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 15. März 2022 gefördert. Dabei muss die Technologie für die Luftreinigung den fachlichen Mindestkriterien des Vereins Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) entsprechen: https://www.vdi.de/news/detail/anforderungen-an-mobile-luftreiniger.
„Kinder sind besonders schutzbedürftig. Das hat uns die andauernde Corona-Pandemie eindrücklich vor Augen geführt. Es freut uns sehr, dass wir mit diesem neuen Förderprogramm gemeinsam mit Bund und Land einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, Kindern wieder ein Stück Normalität und Sicherheit zurückzugeben“, sagt Gottfried Milde, Sprecher der WIBank-Geschäftsleitung.
„Die Umsetzung dieses Förderprogramms trägt der Auffassung des Umweltbundesamtes Rechnung, das den Einsatz mobiler Luftfilter in nicht ausreichend zu lüftenden Räumen empfiehlt, um die Virenlast wirksam zu reduzieren. Die Kommunen erhalten damit vom Land noch mehr finanziellen Spielraum, um die Lufthygiene in unseren Schulen und Kitas zu steigern und damit das Risiko vor Infektionen mit dem Corona-Virus zu minimieren“, betonen Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Finanzminister Michael Boddenberg und Sozialminister Kai Klose.
Die Kurzanträge auf Teilnahme an dem Förderprogramm sind bis zum 15. November 2021 bei der WIBank zu stellen. Alle Dokumente und Informationen zum Programm finden Sie unter https://www.wibank.de/wibank/luftreinigungsgeraete.