Breitbandausbau mit Landes- und EU-Mitteln Copyright: Odenwald Gigabit Gesellschaft mbH

Glasfaserausbau im Odenwaldkreis

Die WIBank setzt den Glasfaserausbau im Odenwaldkreis für das Land Hessen gemäß der Gigabitförderung 2.0 des Bundes um.

Der Ausbau einer leistungsstarken digitalen Infrastruktur ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Regionen und Kommunen. In Hessen setzt sich die WIBank im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation gezielt für den Breitbandausbau ein, um allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen und die digitale Teilhabe zu gewährleisten.

Ein erfolgreiches Beispiel ist die Förderung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells im Odenwaldkreis. Der Odenwaldkreis war bundesweit einer der ersten Landkreise, der schon frühzeitig in den Breitbandausbau investierte und jetzt im nächsten Schritt auch bei der Verlegung von Glasfaser bis zu den einzelnen Häusern die Weichen gestellt hat. In 12 Kommunen des Odenwaldkreises sollen alle „grauen“ Flecken beseitigt und die Anschlüsse mit Glasfaser ausgebaut werden. So können auch entlegenere Ortsteile und Weiler mit Glasfaseranschlüssen ausgebaut werden. Unter der Federführung der Odenwald-Gigabit Gesellschaft mbH soll allen Bürgern und Unternehmen die digitale Teilhabe ermöglicht und der Odenwaldkreis als ein attraktiver Wirtschaftsstandort positioniert werden.

Rund 14.700 Adressen im Odenwaldkreis sollen bis Ende 2029 Glasfaseranschlüsse bekommen. Eine Anbindung dieser Anschlüsse mit Glasfaser ist für die Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich und ohne Förderung würden diese Adressen dauerhaft keinen zukunftsfähigen Glasfaseranschluss erhalten. 

Für den gemeinsamen, kreisweiten Ausbau konnten auf dieser Basis Bundes- und Landesmittel (50 Millionen Euro Bund, 40 Millionen Euro Land Hessen) akquiriert werden. Die Förderung stammt aus dem Bundesprogramm „Gigabitförderung 2.0“, das vom Land kofinanziert wird. Voraussetzung war neben dem Markterkundungsverfahren, dass die beteiligten Städte und Gemeinden einen Eigenanteil von 10 % an dieser zukunftsweisenden Investition aufbringen. Der Projektspatenstich und die Vertragsunterzeichnung zum Bau und Betrieb des Netzes erfolgten am 28.10.2024. Dies bedeutet nicht nur schnelleres Internet für alle, sondern auch bessere Chancen für wirtschaftliches Wachstum und eine verbesserte Lebensqualität in der Region.

Daten des Projektes in Kürze:

Ziele des Projekts sind:

  • Beseitigung der „grauen“ Flecken“ in allen 12 Kommunen des Odenwaldkreises und Versorgung mit gigabitfähigen Internetanschlüssen.
  • Sicherstellung der Teilhabe aller Bürger und Unternehmen an der digitalen Zukunft.
  • Positionierung des Landkreises als attraktiver Wirtschaftsstandort und Zukunftsinvestition in Wirtschaftswachstum
  • Schließung der digitalen Kluft und Stärkung des ländlichen Raums

Maßnahmen, die durchgeführt wurden:

  • Potentialanalyse
  • Branchendialog
  • Ausschreibung juristische und technische Beratung
  • Durchführung eines Markterkundungsverfahrens zur Ermittlung der Ausbauplanungen.
  • Identifizierung von rund 14.700 Adressen, die aktuell unterversorgt sind.
  • Einwerbung von Fördermitteln des Bundes und des Landes zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke.
  • Ausschreibung, um Ausbau- und Betriebspartner zu gewinnen
  • Bietergespräche
  • Ausbaupartner ist die PEB Breitband GmbH & Co.KG. Gesellschafter sind die ENTEGA Medianet GmbH und die Klenk und Sohn GmbH
  • Umsetzung des Glasfaserausbaus bis Ende 2029.

Der flächendeckende Glasfaserausbau im Odenwaldkreis ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Infrastruktur der Region zu stärken und die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen an der digitalen Zukunft zu sichern. Mit der Unterstützung der WIBank und der Förderung durch den Bund und das Land Hessen wird der Odenwaldkreis bis Ende 2029 gigabitfähig sein. 

Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Breitbandförderung - Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau

  • Förderung von Betreibermodellen oder des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
  • Förderung der Verlegung von Leerrohren
  • Förderung von Maßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohren

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