Breitbandförderung - Darlehen an Infrastrukturgesellschaften
Breitbandförderung - Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils im Zusammenhang mit dem geförderten Gigabitausbau in Hessen
Ergänzendes Förderinstrument im Gigabitausbau, gerichtet an hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaften, zur Finanzierung des Eigenanteils in der Betreibermodellförderung. Mit der Förderung soll durch eine zuverlässige, erschwingliche und hochwertige Gigabitinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgten Gebieten ermöglicht werden.
- an hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaften
- für Förderung im Betreibermodell
- Landesbürgschaft
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Das Land Hessen fördert den hessischen Gigabitausbau in grauen Flecken mit anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils für die geförderten Investitionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich in öffentlicher Eigentümerschaft (100%) befinden und welche die Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gemäß Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ befördern.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Das Darlehen kann nur beansprucht werden, wenn für die geplante Investition eine anteilige Zuschussförderung nach Teil II, Ziffer 6.1.1 oder 6.1.3 der Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen gewährt wird.
Es können nur wirtschaftlich tragfähige Projekte gefördert werden.
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens muss sichergestellt sein.
Wie sind die Konditionen?
Finanziert werden Ausgaben, die im Rahmen der Zuschussförderung als förderfähig festgestellt wurden. Die Darlehenshöhe ist auf den jeweiligen Eigenanteil des Antragsberechtigten begrenzt (Förderfähige Ausgaben abzgl. anteiliger Zuschüsse ergeben den maximalen Darlehensbetrag).
Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre ab dem ersten Auszahlungstermin.
Es werden grundsätzlich nur Festzinssatzvereinbarungen abgeschlossen.
Der Zinssatz liegt am unteren Rand des jeweils aktuellen Kapitalmarktniveaus.
Die Bürgschaftsprovision beträgt über die gesamte Darlehenslaufzeit 0,25% p.a. des valutierten Darlehensbetrages.
Rechtliche Hinweise
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Wer sind die Kooperationspartner?
- Hessische Staatskanzlei - Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
- Hessisches Ministerium der Finanzen
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag richtet sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
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Weg zur Förderung
Antrag stellen bei der WIBank.
WIBank prüft den Antrag.
WIBank erteilt ggf. eine Darlehenszusage.