Start-up-Initiative Säule II
Stärkt mit Bundesmitteln aus der Säule II das Eigenkapital hessischer Start-ups und Mittelständler
Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
In Kooperation mit:
Kontakt
Erstkontakt bei der BM H für Interessierte: Telefon : 0611/949176-40, E-Mail info@bmh-hessen.de
Was wird gefördert?
Die eigenkapitalähnlichen Mittel aus Säule 2 richten sich an Start-ups und kleinere Mittelstandsunternehmen, die bisher keinen Zugriff auf die Säule I der Start-up Initiative hatten, also keine Venture Capital-Fonds zu ihren Investoren zählen und trotz wettbewerbsfähigem Geschäftsmodell durch die Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Im Zuge der Corona-Krise wurden die Vergabekriterien unter anderem der Hessen Kapital I GmbH dementsprechend angepasst. Damit stehen erweiterte Möglichkeiten für stille oder offene Liquiditätsbeteiligungen zur Verfügung.
Die Beteiligungen dienen in erster Linie der Bereitstellung von Liquidität im Rahmen der Coronakrise. Finanzierungsfähige Ausgaben sind insbesondere Aufwendungen in Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung, zur Überbrückungsfinanzierung, zum Wiederhochfahren des Unternehmens, aber auch Investitionen in das Anlagevermögen, Forschungs-und Entwicklungsaufwendungen, Investitionen und Aufwendungen für die Markteinführung und Markterschließung, Aufwendungen für Genehmigungs-und Prüfverfahren, Erstellung von Prototypen und Demonstrationsanlagen, Anlaufkosten einer Gesellschaft sowie Expansionsfinanzierungen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß aktuell gültiger EU-Definition (KMU).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Antragsberechtigt sind bereits gegründete Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen für die folgenden Kriterien gelten: es muss sich um Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß jeweils gültiger EU-Definition (zurzeit weniger als 250 Beschäftigte, weniger als € 50 Mio. Umsatz oder weniger als € 43 Mio. Bilanzsumme, Unabhängigkeit von einem Großunternehmen) handeln, die - mit Ausnahme von kleinen und Kleinstunternehmen - bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nachweislich Finanzierungsbedarfe haben.
Wie sind die Konditionen?
Unter Einhaltung der Kleinbeihilferegelung können Unterstützungen bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen genehmigt werden, die mit Kapital weiterer Investoren ergänzt werden können.
Weg zur Förderung
Businessplan an BM H senden.
Nach Erstgespräch Informationen gemäß den Antragsunterlagen bereitstellen.
Ggf. Zusage einer stillen Beteiligung.