Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Innovationscluster

Anwendungsnahe Innovationszentren

Förderung des Auf- und Ausbaus oder des Betriebs von überwiegend durch die Wirtschaft getragenen anwendungsnahen Innovationszentren

 

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Der Auf- und Ausbau (Innovationsbeihilfen) ODER der Betrieb (Betriebsbeihilfen) von anwendungsnahen Innovationsclustern in Hessen kann gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Juristische Personen, die einen anwendungsnahen Innovationscluster betreiben. (Clusterorganisationen) 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Der Cluster muss sich in Hessen befinden. Die Summe der Mitgliedbeiträge muss überwiegend von Mitgliedern aus der Wirtschaft gezahlt werden.

Die vergaberechtlichen Bestimmungen und beihilferechtlichen Bestimmungen (Art. 27 VO (EU) 651/2014 (AGVO)) sind einzuhalten.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. 

Die Höhe der Förderung richtet sich maximal nach den Beihilfeintensitäten des Art. 27 VO (EU) 651/2014 (AGVO).

Die Förderung von Verbünden mehrerer Cluster ist nicht vorgesehen.

Rechtliche Hinweise 

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht. 

Der Förderung liegen zugrunde:

  • Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung v. 08.12.2016 (StAnz.52/2016) Teil I; Teil II Nr. 5, Teil III A u. B
  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EU) 651/2014 (AGVO), Rd.ziffer 50, Kapitel 1, Kapitel 3 Abschnitt 4 Art. 27
  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (EFRE-Verordnung)
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO) und Anlage 2 zu § 44 (ANBest-P)
  • Vergabevorschriften

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank – Standort Wiesbaden in schriftlicher Form und online über das Kundenportal der WIBank  zu stellen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antragsteller reicht den Förderantrag ein. Weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Kundenportal und dem Merkblatt zur Gestaltung von Projektkonzepten.

Zusätzlich sind die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung vorzulegen:

Personalausgaben:

  • Übersicht über das im Vorhaben geplante Personal
  • Qualifikationsnachweise (soweit bereits vorhanden) und Stellenprofil für das im Vorhaben geplante Personal
  • Arbeitsverträge des im Projekt geplanten Personals (soweit bereits vorhanden – ggf. im Entwurf)

Sachausgaben, soweit bereits vorhanden, ggf. im Entwurf:

  • Miet- bzw. Leasingverträge
  • Honorarverträge

 

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