bilden & beschäftigen Zuschuss

Alphabetisierung Erwachsener

Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener

Das Förderprogramm dient dem Auf- und Ausbau regionaler Grundbildungszentren, die gering literalisierte bzw. die vom funktionalen Analphabetismus betroffene Menschen unterstützen sollen.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Dieses Programm heißt in der Förderperiode 2021-2027 "Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener". Für Infos zum neuen Programm klicken Sie hier.


Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Implementierung einer regional ausdifferenzierten Unterstützungsstruktur zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Hessen, bestehend aus regionalen Grundbildungszentren mit jeweils profilbildendem Schwerpunkt. Die Regionalen Grundbildungszentren sollen mit einer Vielzahl geeigneter Maßnahmen zum Abbau des funktionalen Analphabetismus beitragen, insbesondere mit Angeboten (auch neuen Lernformen) für Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können. Dies soll durch Beratung und Information von Multiplikatoren/innen und anderen Interessierten („Schlüsselpersonen“ und sog. „Mitwisser“) erfolgen, aber auch bspw. mit der Schulung ehrenamtlicher Lernpatinnen und -paten und durch systematische Vernetzung aller wichtigen Akteure.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sein, die bzw. deren durchführende Stellen einen Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität erbringen können  und die ihre Kompetenz im Handlungsfeld Alphabetisierung / Grundbildung und ihr Eigeninteresse an der Verwirklichung der Fördermaßnahmen nachweisen.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. 

Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Die Höhe der Zuwendung ist auf durchschnittlich 83.000 Euro pro Jahr begrenzt; sie richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf und der in den Antragsunterlagen dargestellten Qualität des Vorhabens. Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller an der Finanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben wird grundsätzlich erwartet. 

Die Förderung ist auf einen Zeitraum von maximal 4 Jahren begrenzt. 

Die Zuwendungsempfänger müssen rechtzeitig vor Ablauf von zwei Jahren ab Beginn der Förderung in einem ausführlichen Sachbericht Leistungen und Struktur ihres regionalen Grundbildungszentrums sowie die Planung der weiteren Aktivitäten detailliert darstellen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind einzureichen über das ESF-Kundenportal.

Weitergehende Informationen zu den Grundbildungszentren und den teilnehmenden Volkshochschulen erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.



Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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