Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Nach § 18 des Kreditwesengesetzes ergibt sich die Verpflichtung, jährlich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer offen zu legen.
Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen an die E-Mail-Adresse KreditserviceundControlling@helaba.de zu senden. Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte über unsere oben genannte E-Mail-Adresse. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Bitte wählen Sie den für Sie zutreffenden Link aus. Dort finden Sie eine Auflistung der erforderlichen Dokumente und Formulare zum Herunterladen.
Information zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse:
Merkblatt zur Offenlegung