Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Energetische Förderung HEG

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)

Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.

  • Förderung von erneuerbaren Energiequellen und Energieeffizienz
  • Bis zu 100 Prozent Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
  • Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
  • Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung  und Verteilung von erneuerbarer Energien (§ 7 HEG)
  • Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
  • Mit den Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Für die Maßnahme dürfen keine weiteren Mittel des Landes Hessen eingesetzt werden.
  • Die vergaberechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
  • Bei den förderfähigen Kosten müssen programmspezifische Mindestkosten erreicht werden.
  • Die geförderten Vorhaben müssen im Land Hessen durchgeführt werden.

Wie sind die Konditionen?

Es werden je nach geförderter Maßnahme im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, 50 Prozent und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.

Im Rahmen der Richtlinie können ggf. Mittel aus dem EFRE bewilligt werden.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Für die Gewährung, Auszahlung und Rückzahlung von Zuwendungen gelten die Bestimmungen des hessischen Haushaltsgesetzes, des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, der hessischen Landeshaushaltsordnung und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften insbesondere die VV zu § 44 LHO mit ihren Anlagen.

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Mittel aus dem EFRE werden über das Kundenportal beantragt. Ob dies für das jeweilige Projekt in Frage kommt entscheidet das zuständige Ministerium.

Downloads

Richtlinie / Sonstiges

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

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