Dorfmoderation
Das Programm fördert mitwirkungsorientierte Moderations- und Beratungsdienstleistungen zu zukunftsorientierten kommunalen Themen
- für ländlich geprägte Orte
- Antragstellung ganzjährig
- Moderations- und Beratungsdienstleistungen
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von Konzepten, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkend zu unterstützen.
Die Dorfmoderation kann sich sowohl mit gesamtkommunalen Fragestellungen als auch mit einzelnen Themenfeldern oder Problemlagen befassen, zum Beispiel in den Handlungsfeldern
- Nahversorgung
- Ehrenamtliches Engagement
- Gesundheitsversorgung
- Soziale und kulturelle Infrastruktur
Sie kann für die Vorbereitung der Bewerbung für die hessische Dorfentwicklung sowie für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert?
Kommunen und interkommunale Kooperationen innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die antragstellenden Kommunen dürfen nicht als Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Kommunale oder regionale Entwicklungskonzepte oder –strategien im Kontext weiterer Förderprogramme außerhalb der Dorfentwicklung wie beispielsweise ISEK, ILEK, LES
- Vorhaben ohne Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Finanzierung der Vorhaben beträgt der Fördersatz 55 bis 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 37.500 EUR.
Der individuelle kommunale Fördersatz wird jährlich neu vom HmdF festgelegt (bitte bei der zuständigen Bewilligungsstelle vor Antragstellung erfragen).
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Erste Anlaufstelle ist die jeweils zuständige Landratsverwaltung. Ihre Ansprechpartner finden Sie in der
Liste der LandratsämterDort erhalten Sie weitere Informationen zum Förderprogramm.
Anträge werden online über das Lawileportal https://lawileportal-hessen.de/ gestellt.
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Weg zur Förderung
Nehmen Sie zur Beratung entweder direkt mit der WIBank Kontakt auf oder wenden Sie sich an ihr zuständiges Landratsamt
Förderanträge können ganzjährig bei der WIBank eingereicht werden
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Esther Fischer
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Esther Fischer