gründen & investieren Darlehen

Kapital für Kleinunternehmen

Verbessert die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation bei Kleinunternehmen und Freiberuflern, um die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals zu ermöglichen.


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  • Keine banküblichen Sicherheiten nötig (Nachrangdarlehen)
  • Kredit von 25.000 Euro bis 150.000 Euro möglich
  • Laufzeit 7 Jahre, endfällig
Bitte beachten Sie: Unsere Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.

D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen wir leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können wir alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.

Was wird gefördert?

Die Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation steht im Fokus der Förderung. Dies wird durch die Bereitstellung der Mittel als Nachrangdarlehen erreicht, wodurch die Aufnahme von weiteren Darlehen erleichtert werden soll.

Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweckbindung im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung aber auch für Investitionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige, mit Sitz in Hessen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch gemeinnützige Sozialunternehmen in Form einer gGmbH oder gUG (haftungsbeschränkt) gefördert werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen von Unternehmensnachfolgen möglich. Das zu übernehmende Unternehmen muss die Antragsvoraussetzungen erfüllen und mindestens drei Jahre alt sein (weitere Bedingungen, vgl. Merkblatt).

Existenzgründer, außer bei Unternehmensnachfolgen, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (EU-Definition) und Sanierungsfälle können leider kein Darlehen erhalten. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Antragstellende Unternehmen dürfen:

  • nicht mehr als 25 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter/innen (ohne Auszubildende) beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz von 5.000.000 Euro nicht überschreiten,
  • nicht nebenberuflich geführt werden,
  • kein konzernabhängiges Unternehmen sein und
  • bei einer Bonitätseinstufung durch die Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3,00 Prozent nicht überschreiten. Bei Unternehmensnachfolgen kann unter Umständen die Bonitätseinstufung des zu übernehmenden Unternehmens angesetzt werden.

Das Förderprogramm sieht die Kofinanzierung in Höhe von 50 Prozent des WIBank-Darlehens durch ein eigenes Darlehen der Hausbank an den Endkreditnehmer vor. Bei diesem sind Konditionen und Laufzeit frei verhandelbar. Sicherheiten für das Hausbankdarlehen haften nicht für das Nachrangdarlehen der WIBank.

Ein Kapitalbedarf von bspw. 75.000 Euro würde somit in Höhe von 50.000 Euro aus dem Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen sowie weiteren 25.000 Euro aus einem Hausbankdarlehen finanziert.

Wie sind die Konditionen?

Die WIBank stellt pro Endkreditnehmer einen Kreditbetrag zwischen 25.000 und 150.000 Euro bereit (für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs gilt aus beihilferechtlichen Gründen ein verminderter Höchstbetrag von 100.000 Euro). Dieser wird in Form eines unbesicherten Nachrangdarlehens mit einer Laufzeit von 7 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Laufzeit muss das Darlehen in einer Summe zurückgezahlt werden (endfälliges Darlehen). Außerplanmäßige Rückzahlungen sind nicht zulässig. Der für die jeweilige Darlehenszusage gültige Sollzinssatz wird am Tag der Zusage durch die WIBank für die gesamte Laufzeit festschrieben.

Der Zinssatz für Neuzusagen wird gemäß der aktuellen Marktkonditionen monatlich ermittelt.  

Aktuelle Konditionen

Stand: 01.11.2024

   
01.11.2024Zinssatz Endkreditnehmender7,09% pro Jahr nominal
01.10.2024Zinssatz Endkreditnehmender7,00% pro Jahr nominal

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen besteht nicht.

Die Darlehen im Programm Kapital für Kleinunternehmen werden nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L vom 15.Dezember 2023) vergeben.

Wer sind die Kooperationspartner?

  • Hessisches Ministerium der Finanzen
  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Hausbanken

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Bitte beachten Sie: Unsere Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.

D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Alle benötigten Formulare finden Sie unter Downloads. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen wir leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können wir alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.


Weg zur Förderung

Antragsformular(e) zusammen mit Hausbank ausfüllen.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Darlehenszusage.

Kontakt für Banken

Gruppe Unternehmens- und Transformationsfinanzierung I

069 9132-7814

Bei konkreten Fragen zu einem Antrag halten Sie bitte die Antragsnummer bereit.

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

WIBank Förderberatung Wirtschaft

0611 774-7333

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

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